»Hatespeech«: zum Stand der Strafverfolgung – Gespräch mit Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause

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»Um nicht Bittsteller zu sein, brauchen wir eine europaweite Regelung, wie sich Strafverfolgungsbehörden mit den sozialen Netzwerken auseinandersetzen.«

Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause ist einer der führenden Köpfe der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und anerkannter Experte für die Verfolgung von Cybercrime. Mit dem Bundeskriminalamt (BKA) leitete er bundesweite und internationale Ermittlungsverfahren zum Beispiel bei Hackerangriffen oder Datendiebstahl. Auch der illegale Handel im Darknet mit Waffen, Drogen oder Falschgeld beschäftigt sein Team. Und schließlich ist Benjamin Krause auch mit der Verfolgung von „Hatespeech“ befasst. – Was genau ist Hatespeech eigentlich? Wie läuft ein Ermittlungsverfahren dazu ab? Reichen die Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft? Und: wie hinreichend ist die Gesetzgebung eigentlich derzeit?

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