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Catcalling: Ergebnisse einer Studie

Die berührungslose sexuelle Belästigung ist von bestehenden Straftatbeständen nicht genau erfasst. Im Rahmen der Tagung »Gender & Crime« wurden im Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachen (Hannover) unlängst die Ergebnisse einer Studie zum Thema »Catcalling« vorgestellt. Kriminologin Laura-Romina Goede berichtet, wie die Studie aufgebaut war und welche wesentlichen Ergebnisse am Ende standen. – Prof. Dr. Tillmann Bartsch nimmt eine juristische Einschätzung des Sachverhalts vor und klärt, welche Straftatbestände Catcalling berühren können. Es wird diskutiert, ob das Strafrecht der (einzige) Ort für die Ahndung unakzeptabler Verhaltensweisen ist – und vor welchen Aufgaben wir alle als Gesellschaft in Bezug auf die Opfer stehen.

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