Der ehrenamtliche Handelsrichter

Wohl noch viel weniger bekannt als das Amt der Schöffinnen und Schöffen ist das des ehrenamtlichen Handelsrichters.

Darum trifft SCHÖFFEN TV hier Michael Simon, ehrenamtliches Mitglied einer Kammer für Handelssachen am Landgericht. Gegenüber dem Schöffenamt werden im Gespräch wesentliche Unterschiede deutlich, wie zum Beispiel im Bewerbungsverfahren und in der Verhandlung. – Ein Kurzportrait in der Serie zu den verschiedenen Gerichtsbarkeiten.
Mehr Informationen zum Amt der ehrenamtlichen Handelsrichter*innen bietet das neue Taschenbuch »Handelsrichter: Das richterliche Ehrenamt in den Kammern für Handelssachen« von Hasso Lieber (Hrsg./Autor) und Ursula Sens (Hrsg.) unter https://amzn.to/3F3jtrW

»Unter den ehrenamtlichen Richtern nehmen die Kaufleute, die als Handelsrichter in den Kammern für Handelssachen mitwirken, eine besondere Stellung ein. In diesen speziellen Spruchkörpern der Landgerichte setzt sich die jahrhundertealte Tradition fort, kaufmännischen Sachverstand und Wirtschaftskompetenz bei Rechtsstreitigkeiten über Handelsgeschäfte auf der Richterbank institutionell zu verankern«, so Lieber und Sens.

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